09.10.2026 · Frank Havemann

Arbeitszeiterfassung Pflicht: Was gilt und wie Excel hilft

In Deutschland müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht 2022 aus dem Arbeitsschutzgesetz abgeleitet. Eine Excel-Tabelle kann dafür genügen, wenn sie Beginn, Ende und Pausen nachvollziehbar festhält. Einzelheiten, etwa Form und Fristen, sind gesetzlich noch nicht abschließend geregelt, prüfe daher den aktuellen Stand.

Dieser Ratgeber erklärt, was die Pflicht im Kern bedeutet, welche Daten du brauchst und wie du eine praktikable Lösung aufbaust.

Woher kommt die Pflicht zur Zeiterfassung?

Der Europäische Gerichtshof hatte 2019 entschieden, dass Mitgliedstaaten Arbeitgeber zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System der Arbeitszeiterfassung verpflichten müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 festgestellt, dass sich eine solche Pflicht bereits aus dem Arbeitsschutzgesetz ergibt. Unabhängig davon verlangt das Arbeitszeitgesetz seit jeher, Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich aufzuzeichnen und die Nachweise mehrere Jahre aufzubewahren.

Wie genau die Pflicht im Detail auszusehen hat, etwa ob Papier, Excel oder App, ob Vertrauensarbeitszeit erlaubt bleibt und ob Ausnahmen für kleine Betriebe gelten, hat der Gesetzgeber nach meinem Kenntnisstand noch zu konkretisieren. Verfolge deshalb Meldungen des Bundesarbeitsministeriums und frag bei Unklarheit Verband, Kammer oder Fachanwalt.

Was musst du konkret erfassen?

Das Datum ergibt sich aus dem Eintrag. Wichtig ist, dass die Daten zeitnah erfasst werden, nicht Wochen später aus dem Gedächtnis.

Welche Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gehören in die Auswertung?

Eine gute Erfassung zeigt nicht nur Stunden, sondern warnt vor Verstößen. Die Grundregeln des Arbeitszeitgesetzes, auf die du achtest:

RegelKurz erklärt
Tägliche HöchstarbeitszeitGrundsätzlich acht Stunden, verlängerbar auf zehn Stunden, wenn im Ausgleichszeitraum der Durchschnitt eingehalten wird
PausenBei mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten
RuhezeitNach Arbeitsende mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhe, mit Ausnahmen in bestimmten Branchen
Sonn- und FeiertageGrundsätzlich Beschäftigungsverbot, mit gesetzlichen Ausnahmen

Für Jugendliche und Schwangere gelten strengere Sonderregeln. Tarifverträge können abweichen. Prüfe deine Situation im Zweifel mit der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Reicht Excel für die Zeiterfassung?

Ja, in der Praxis nutzen viele kleine Betriebe Tabellen. Eine gute Lösung muss drei Dinge leisten: Eintragungen sollen nachvollziehbar sein, Auswertungen sollen automatisch rechnen und Daten sollen sicher aufbewahrt werden. Grenzen von Excel sind die Manipulationssicherheit und der gleichzeitige Zugriff mehrerer Personen. Bei vielen Beschäftigten oder hohen Anforderungen lohnt sich ein spezialisiertes System.

Für kleine Teams eignet sich die Arbeitszeiterfassung mit Überstunden. In dieser Vorlage trägst du Beginn, Ende und Pause ein, den Rest berechnet die Tabelle. Für Schichtbetriebe ist der Dienstplan und Schichtplaner gedacht, der Soll und Ist vergleicht und Verstöße gegen die Ruhezeit erkennt.

Wie baust du eine eigene Tabelle auf?

  1. Lege pro Mitarbeiter ein Tabellenblatt oder einen Filter an.
  2. Spalten: Datum, Beginn, Ende, Pause in Minuten, Arbeitszeit, Soll, Differenz.
  3. Arbeitszeit = Ende minus Beginn minus Pause. Achte auf das Zeitformat, damit Werte über 24 Stunden richtig summieren.
  4. Eine Summe pro Woche und pro Monat, dazu der laufende Überstundensaldo.
  5. Eine Warnung, wenn die Tagesarbeitszeit über zehn Stunden liegt oder die Ruhezeit unter elf Stunden fällt.
  6. Monatlich abschließen, vom Mitarbeiter bestätigen lassen und sichern.

Was gilt bei Überstunden und Urlaub?

Wie Überstunden ausgeglichen werden, regeln Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Meist gibt es Freizeitausgleich oder Vergütung. Urlaub planst du getrennt, am besten mit einem Teamkalender wie dem Urlaubsplaner für Teams. So siehst du Mindestbesetzung und Abwesenheiten, ohne die Zeiterfassung zu überladen.

Wie gehst du mit Datenschutz und Aufbewahrung um?

Arbeitszeitdaten sind personenbezogene Daten. Beschränke den Zugriff auf Personen, die ihn brauchen, und informiere Beschäftigte, was du speicherst und warum. Aufbewahrungsfristen unterscheiden sich je nach Rechtsgrundlage, das Arbeitszeitgesetz nennt für Aufzeichnungen über Mehrarbeit eine Frist von zwei Jahren. Für Lohn- und Steuerunterlagen gelten andere Fristen. Klär die Details mit Steuerberatung oder Datenschutzbeauftragtem.

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinbetrieb die Arbeitszeit erfassen?

Nach dem Bundesarbeitsgericht trifft die Pflicht grundsätzlich alle Arbeitgeber. Ob es Erleichterungen für kleine Betriebe geben wird, ist gesetzlich noch nicht abschließend geklärt. Erfasse vorsichtshalber sauber und prüfe den aktuellen Stand.

Darf der Mitarbeiter die Zeiten selbst erfassen?

Ja, die Erfassung darf an Beschäftigte delegiert werden. Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber, er muss Eintragungen kontrollieren und für Korrekturen sorgen.

Gilt die Pflicht auch bei Vertrauensarbeitszeit?

Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass der Arbeitgeber auf feste Anwesenheit verzichtet. Die Pflicht zur Erfassung entfällt dadurch nach der Rechtsprechung nicht. Er kann aber die Erfassung auf Beschäftigte übertragen.

Wie lange bewahre ich Arbeitszeitnachweise auf?

Für Aufzeichnungen nach dem Arbeitszeitgesetz über Mehrarbeit nennt das Gesetz zwei Jahre. Für andere Zwecke können längere Fristen gelten. Frag im Zweifel bei Steuerberatung oder Fachanwalt nach.

Kann ich Pausen pauschal abziehen?

Pauschale Abzüge sind riskant, weil sie die tatsächliche Pause nicht belegen. Besser trägst du die Pausendauer ein. Ausnahmen kannst du mit Betriebsrat oder Fachberatung klären.

Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Gesetzeslage und Rechtsprechung entwickeln sich weiter, prüfe den aktuellen Stand und lass dich im Einzelfall rechtlich beraten.